Leistungskomplexe
Grundpflege
Dies beinhaltet die Tätigkeiten bei der körperlichen Hygiene, die Hilfe beim Ankleiden, beim Essen als auch bei Toilettengängen.
Kleine Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An-/Auskleiden
- Teilwaschen
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
Punktzahl je Einsatz: 250
Kleine Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
- Teilwaschen
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
Punktezahl je Einsatz: 200
Große Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An-/Auskleiden
- Waschen/Duschen/Baden
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
Punktzahl je Einsatz: 450
Große Morgen- oder Abendtoilette
beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden
- Waschen/Duschen/Baden
- Rasieren
- Mund- und Zahnpflege
- Kämmen
Punktzahl je Einsatz: 400
Haare waschen im Bett
beinhaltet insbesondere:
- Waschen und Trocknen der Haare
- Kämmen
Herrichten der Tagesfrisur (keine Dauerwellen, kein Schneiden und Färben)
Der Leistungskomplex kann nicht als Einzelleistung abgerufen werden.
Das Haarewaschen kann nur 1 x wöchentlich und nicht im Zusammenhang mit Leistungskomplex 3 und Leistungskomplex 4 abgerechnet werden.
Punktzahl je Woche: 160
Lagern / Betten
beinhaltet insbesondere:
- Betten machen/richten
- Lagern/Mobilisierung in Verbindung mit der Lagerung
Punktzahl je Einsatz: 100
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
beinhaltet insbesondere:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Hilfen beim Essen und Trinken
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrung
Punktzahl je Einsatz: 250
Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
beinhaltet insbesondere:
- Aufbereitung der Sondennahrung
- Verabreichung der Sondenkost
Punktzahl je Einsatz: 100
Darm- und Blasenentleerung
beinhaltet insbesondere:
- An- und Auskleiden
- Hilfe/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
- Teilwaschen bei Notwendigkeit
Punktzahl je Einsatz: 110
Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
- An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich der Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
- Treppensteigen
Punktzahl je Einsatz: 80
Begleitung bei Aktivitäten
beinhaltet insbesondere:
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)
Punktzahl je Monat: 3 x 600
Hauswirtschaftliche Versorgung
Darunter fallen Aufgaben, die der betreuten Person bei der Führung des Haushalts helfen, wie zum Beispiel das Einkaufen, Kochen oder Putzen.
Beheizen der Wohnung
beinhaltet insbesondere:
- Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
- Heizen
Punktzahl je Einsatz: 90
Reinigung des genutzten Wohnraumes
beinhaltet insbesondere:
- Reinigung des allgemein üblichen Wohnbereiches*
* als üblicher Wohnbereich im Sinne des Leistungskomplexes 13 ist nur der vom Pflegebedürftigen genutzte und im Zusammenhang mit der Pflege stehende Wohnraum zu Grunde zu legen.
- Trennung und Entsorgung des Abfalls
Punktzahl je Tag: 90
oder
Punktzahl als Wochenpauschale: 450
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
beinhaltet insbesondere:
- Wechseln der Wäsche
- Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
- Einräumen der Wäsche
Leistungskomplex 14 ist nur 1 x wöchentlich abrechenbar. Bei zusätzlichem Bedarf ist eine Begründung erforderlich.
Innerhalb einer Woche sind alle im Rahmen dieses Leistungskomplexes anfallenden Arbeiten zu erledigen. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Erbringung der einzelnen Verrichtungen muss nicht bestehen, d. h. es können mehrere Einsätze erforderlich sein. Diese Regelung soll verhindern, dass jeweils bei Erbringung einer einzelnen Leistung – z.B. Waschen der Wäsche, späteres Einräumen der gesamte Leistungskomplex in Anrechnung gebracht wird.
Punktzahl je Woche: 360
Wechseln der Bettwäsche
beinhaltet insbesondere:
- Hilfestellung beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
- vollständiger Ab- und Beziehen des Bettes
Der Leistungskomplex 15 ist nicht als Einzelleistung abrufbar.
Der Leistungskomplex 15 ist im Zusammenhang mit dem Leistungskomplex 14 grundsätzlich nicht abrechenbar.
Besteht jedoch über das regelmäßige Wechseln der Bettwäsche hinaus akuter Bedarf (z.B. Inkontinenz), kann der Leistungskomplex 14 zusätzlich abgerechnet werden.
Punktzahl je Einsatz : 80
Kleiner Einkauf
Kurzzeitige zu erledigende Besorgungen bzw. Einkäufe im nähreren Wohnbereich des Pflegebedürftigen.
beinhaltet insbesondere den Einkauf von:
- Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme und Putzmittel)
- Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank
Der Leistungskomplex 16 ist in Zusammenhang mit Leistungskomplex 17 nicht abrechenbar.
Punktzahl je Einsatz: 90
Großer Einkauf
beinhaltet insbesondere :
- Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes
- den Einkauf von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme und Putzmittel)
- Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank
Der Leistungskomplex 17 ist in Zusammenhang mit Leistungskomplex 16 nicht abrechenbar.
Punktzahl je Einsatz: 150
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)
beinhaltet insbesondere:
- Kochen
- Spülen
- Reinigen des Arbeitsbereiches
Punktzahl je Tag: 270
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
beinhaltet insbesondere:
- Zubereitung
- Spülen nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz
- Reinigen des Arbeitsbereiches nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz
Punktzahl je Einsatz: 80